Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes (praktischer oder Facharzt). Die notwendige chefärzliche Bewilligung kann entweder von Ihnen selbst oder über die Praxis durchgeführt werden.

Verrechnung
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Ihnen zustehende Kassenanteil (ca. 50% der Gesamtsumme) wird rückerstattet. Wie hoch dieser Teilbetrag ist, hängt von den jeweiligen Behandlungen ab. Ihre Therapeutin hat diesbezüglich nähere Informationen.

Individueller Behandlungsplan
Bei der ersten Therapieeinheit erheben wir Ihren persönlichen Befund und legen gemeinsam die Therapieziele fest.